Freizeitaktivitäten

In den letzten Jahren haben Freizeitaktivitäten im Wald und Kulturland von Biberstein stark zugenommen. Daher haben der Natur- und Vogelschutzverein und der Gemeinderat Biberstein sowie der Forstbetrieb Auenstein beschlossen, dieses Gebiet zu schützen.

Der Wald und das Kulturland von Biberstein liegen in einer Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN) mit Naturschutzgebieten von kantonaler Bedeutung (NkB). Letztere sind auf dem beigelegten Plan schraffiert dargestellt (s. Plan ). Dieser Wald und die Wiesen enthalten seltene Pflanzen und Tiere. Daher ist in diesen Gebieten Mountainbiken verboten. Auf den Wiesen sind zudem auch Feuer machen und Zelten sowie das Pflücken von Pflanzen untersagt. Im übrigen Gebiet ist Mountainbiken laut Waldgesetz (AWaG §13, AWaV §23) nur auf Waldstrassen und beschilderten Biketrails erlaubt (s. Schild ). Zudem sollte nachts nicht gefahren werden, da helles Licht, besonders von Stirnlampen, die Tiere stört.

Für weitere Informationen siehe:
Arbeitsgemeinschaft für den Wald (AfW) oder Waldknigge Video auch für Kinder!